Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag
Vorbemerkungen
Eine vom Gast veranlaßte und vom Hotel angenommene Zimmerbuchung begründet zwischen beiden Vertragsparteien den sogenannten Hotelaufnahmevertrag.
I. Geltungsbereich
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für den Hotelaufnahmevertrag sowie alle für den Gast erbrachten Leistungen des Hotels.
2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.
3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn diese zwischen Hotel und Gast vorher schriftlich vereinbart wurden.
II. Vertragsabschluß, Vertragspartner
1. Der Vertrag kommt nach Antrag des Gastes, durch die Annahme des Hotels zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen. Bei schriftlicher Bestätigung des Hotels, ist der Gast verpflichtet, die beigefügte Antwortkarte unverzüglich, jedoch spätestens nach 7 Tagen zurück zusenden.
2. Der Vertragspartner ist der Gast. Hat ein Dritter für den Gast bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner, für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
III. Leistungen, Preise, Zahlungen, Aufrechnung
1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
2. Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für die vom Gast veranlaßten Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.
3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluß und Vertragserfüllung vier Monate, und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglichen Preis angemessen, maximal jedoch um 10% anheben.
4. Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Gast nachträgliche Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht, und das Hotel dem zustimmt.
5. Rechnungen des Hotels sind 30% Anzahlung nach Erhalt der Reservierungsbestätigung und die Restzahlung sofort bei Anreise in Bar zahlbar. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, Zinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bank zu berechnen. Dem Gast bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Hotel der eines höheren Schadens vorbehalten. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt wird eine Mahngebühr von 5,00 € erhoben.
6. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluß oder danach, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
7. Der Gast kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.
IV. Rücktritt des Gastes, Stornokosten, Rücktrittspauschale
1. Das Hotel räumt dem Gast ein jederzeitiges Rücktrittsrecht ein. Im Falle eines Rücktritts durch unseren Kunden, gelten die Rücktrittsgebühren gemäß den Mietbedingungen von der Kapitänshäuser Breege GmbH.
- 90 bis 61 Tage vor Mietbeginn = 25 % des Mietpreises
- 60 bis 35 Tage vor Mietbeginn = 50 % des Mietpreises
- 34 bis 2 Tage vor Mietbeginn = 80 % des Mietpreises
- 1 Tag vor Mietbeginn oder Nichterscheinen = 90 % des Mietpreises
Die Stornogebühren beziehen sich auf den reinen Übernachtungspreis, Frühstück oder Halbpension werden nicht berücksichtigt.
Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
V. Rücktritt des Hotels
1. Sofern ein Rücktrittsrecht des Gastes innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Gast auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
2. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
3. Das Hotel hat den Gast von der Ausübung des Rücktrittsrechtes unverzüglich schríftlich in Kenntnis zu setzen. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.
VI. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe
1. Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, es sei denn, das Hotel hat die Bereitstellung eines bestimmten Zimmers schriftlich bestätigt.
2. Gebuchte Zimmer stehen dem Gast ab 16:00Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
3. Die bereitgestellten Zimmer sind am Anreisetag bis 20:00 Uhr in Anspruch zu nehmen. Nach diesem Zeitpunkt können sie vom Hotel anderweitig vermietet werden, es sei denn, der Gast hat dem Hotel zuvor späteres Eintreffen schriftlich mitgeteilt.
4. Am vereinbarten Abreisetag, sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 10:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel über den ihm dadurch entstandenen Schaden hinaus, für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 16:00 Uhr den Tages-zimmerpreis in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 100% des vollen Logispreises (Listenpreis). Dem Gast steht es frei, dem Hotel nachzuweisen, daß diesem kein oder kein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.
VII. Schlußbestimmungen
1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist Breege.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand - auch für Scheck-streitigkeiten - ist der Sitz des Gläubigers.
4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirk-sam oder nichtig sein bzw. werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
5. Bei Änderungen oder Umbuchungen ist eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5 € zu zahlen.
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